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PKV FÜR SELBSTSTÄNDIGE · BUNDESWEIT ONLINE

PKV für Selbstständige: Schutz, der zu Ihrem Leben passt.

Als Selbstständige oder Selbstständiger tragen Sie den Krankenversicherungsbeitrag in der Regel selbst. Gleichzeitig kann ein längerer Ausfall Ihre Einnahmen treffen. Deshalb sollte die Entscheidung zwischen freiwilliger GKV und PKV nicht auf einem günstigen Startbeitrag beruhen, sondern auf einer realistischen Betrachtung von Leistungen, Verdienstausfall, schwankenden Einkünften und langfristiger Finanzierbarkeit.

1. Haben Selbstständige immer die Wahl zwischen GKV und PKV?

Für hauptberuflich Selbstständige gilt keine Jahresarbeitsentgeltgrenze wie für Angestellte. Wer mit Aufnahme der Selbstständigkeit nicht mehr der GKV-Versicherungspflicht unterliegt, kann häufig freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die PKV wechseln. Die konkrete Wahlmöglichkeit hängt jedoch von der bisherigen Versicherung und dem sozialversicherungsrechtlichen Status ab.

Es gibt wichtige Ausnahmen. Selbstständige Künstlerinnen, Künstler, Publizistinnen und Publizisten können beispielsweise über die Künstlersozialversicherung gesetzlich versicherungspflichtig sein. Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, in der Landwirtschaft oder bei besonderen persönlichen Voraussetzungen gelten eigene Regeln.

Prüfen Sie deshalb zuerst den Status und erst danach Tarife. Die Aussage „Selbstständig bedeutet automatisch PKV“ ist falsch.

2. Beiträge in GKV und PKV reagieren unterschiedlich auf Ihr Einkommen

In der freiwilligen GKV richtet sich der Beitrag nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Dabei können neben dem Gewinn aus der Selbstständigkeit auch weitere Einnahmen wie Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden.

  • 2026: Beiträge werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr berechnet. Die monatliche Mindestbemessungsgrundlage beträgt 1.318,33 Euro.
  • 2027 (vorläufig): Der BMAS-Referentenentwurf nennt eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.375 Euro im Monat beziehungsweise 76.500 Euro im Jahr. Aus der vorgesehenen monatlichen Bezugsgröße von 4.130 Euro ergibt sich eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.376,67 Euro im Monat.

Die Mindestbemessungsgrundlage folgt aus § 240 Absatz 4 SGB V: Für jeden Kalendertag gilt mindestens ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße, bei 30 Beitragstagen im Monat also ein Drittel. Der 2027-Wert ist mit Stand 24. September 2026 noch nicht endgültig, weil die Verordnung noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss und der Zustimmung des Bundesrats bedarf.

In der PKV ist der Beitrag nicht einkommensabhängig. Maßgeblich sind beim Abschluss vor allem Eintrittsalter, Gesundheitsrisiko und vereinbarte Leistungen. Sinkt Ihr Gewinn, sinkt der PKV-Beitrag deshalb nicht automatisch. Steigt Ihr Einkommen, erhöht sich die PKV-Prämie umgekehrt nicht allein aus diesem Grund.

Für die Entscheidung bedeutet das: Ein Vergleich auf Basis eines guten Geschäftsjahres reicht nicht. Planen Sie auch mit schwächeren Monaten, Steuernachzahlungen, Investitionen und privaten Verpflichtungen. Selbstbehalt und Beitrag sollten zusammen in Ihr Liquiditätsbudget passen.

3. Verdienstausfall gehört in die Krankenversicherungsplanung

Eine medizinische Behandlung zu bezahlen und laufende private Ausgaben zu decken sind zwei verschiedene Risiken. Wenn Sie nicht arbeiten können, fehlen möglicherweise Einnahmen, während Miete, Finanzierung und Versicherungsbeiträge weiterlaufen.

Freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige haben grundsätzlich nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Sie können gegenüber ihrer Krankenkasse den gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wählen und zahlen dann den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes. Daneben bieten Krankenkassen Krankengeld-Wahltarife an.

In der PKV wird der Verdienstausfall über ein gesondertes Krankentagegeld abgesichert. Karenzzeit und Höhe sollten zu Ihren Rücklagen, Ihrem nachhaltig erzielbaren Einkommen und der betrieblichen Situation passen. Prüfen Sie außerdem, wie der Vertrag auf eine Veränderung Ihres Einkommens oder Berufs reagiert und wann Leistungen enden.

Entscheidungsfrage: Wie viele Wochen könnten Sie Ihre privaten Ausgaben und den Versicherungsbeitrag ohne laufende Einnahmen selbst tragen?

4. Tarifleistungen müssen zu Beruf und Alltag passen

Ein sinnvoller Leistungsvergleich beginnt nicht mit Tarifnamen, sondern mit konkreten Situationen. Dazu gehören je nach Bedarf:

  • ambulante Behandlung sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel,
  • Psychotherapie,
  • stationäre Behandlung, Reha und Anschlussheilbehandlung,
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz,
  • Versorgung im Ausland,
  • Erstattungsgrenzen und Genehmigungspflichten,
  • Selbstbehalt und sonstige Eigenanteile.

Für Selbstständige ist zusätzlich wichtig, wie gut Verwaltungsaufwand und Vorfinanzierung in den Alltag passen. Rechnungen müssen geprüft, eingereicht und je nach Zahlungsziel zunächst selbst beglichen werden. Medizinisch notwendige Versorgung sollten Sie nicht aus Sorge um eine mögliche Beitragsrückerstattung aufschieben.

5. Gesundheitsprüfung und Antrag sorgfältig vorbereiten

Private Versicherer bewerten das individuelle Risiko anhand ihrer Gesundheitsfragen. Je nach Gesundheitsangaben, Versicherer und Tarif kann ein Antrag normal, mit Risikozuschlag oder gar nicht angenommen werden. Eher selten kommt je nach Versicherer und Tarif zusätzlich ein Leistungsausschluss in Betracht; er ist kein gleichrangiger Standardausgang. Welche Angaben erforderlich sind, ergibt sich aus den Fragen und den dort genannten Zeiträumen.

Bereiten Sie Ihre Gesundheitsangaben vor einem Antrag vollständig auf. Patientenakten, Arztberichte und Leistungsübersichten können helfen, Diagnosen und Behandlungszeiträume korrekt anzugeben. Stellen Sie keinen Antrag nur, um „einmal zu sehen, was passiert“, bevor Sie die möglichen Folgen und Alternativen eingeordnet haben.

6. Langfristig planen: Rücklagen, Familie und Ruhestand

PKV-Beiträge können sich verändern. Alterungsrückstellungen sollen höhere Krankheitskosten im Alter mitfinanzieren, garantieren aber keinen unveränderten Beitrag. Planen Sie deshalb nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch regelmäßige Rücklagen und Ihre voraussichtlichen Einnahmen im Ruhestand.

Beziehen Sie Partner und Kinder früh ein. Die PKV kennt keine beitragsfreie Familienversicherung; für privat versicherte Familienmitglieder fällt jeweils ein eigener Beitrag an. In der GKV kann eine beitragsfreie Familienversicherung möglich sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auch ein späterer Wechsel in ein Angestelltenverhältnis führt nicht in jedem Fall automatisch zurück in die GKV. Für einen Zugang müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein; häufig entsteht er durch erneute Versicherungspflicht, in anderen Lebenssituationen kann beispielsweise eine Familienversicherung in Betracht kommen. Ab 55 Jahren gelten zusätzliche Einschränkungen. Wer heute wählt, sollte die Entscheidung deshalb als langfristige Systementscheidung behandeln.

Die Grundlagen zu Leistungen, Beiträgen und Systemwechseln finden Sie unter PKV verstehen. Für die Antragsvorbereitung lesen Sie den Ratgeber Gesundheitsfragen in der PKV. Wenn Kinder oder Familienplanung eine Rolle spielen, hilft die Seite PKV für Familien weiter.

Häufige Fragen

Muss ich als Selbstständiger in die PKV wechseln?

Nein. Viele hauptberuflich Selbstständige können zwischen einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft und der PKV wählen. Ob diese Wahl in Ihrem Fall besteht, hängt von Ihrer bisherigen Versicherung und Ihrem Status ab. Für bestimmte Gruppen, etwa über die Künstlersozialversicherung versicherte Selbstständige, gelten besondere Regeln.

Wird meine PKV günstiger, wenn mein Gewinn sinkt?

Nein, der PKV-Beitrag sinkt nicht automatisch mit dem Einkommen. Er richtet sich beim Abschluss vor allem nach Eintrittsalter, Gesundheitsrisiko und Leistungsumfang. Deshalb sollten Sie den Beitrag auch für schwächere Geschäftsjahre einplanen.

Ist Krankentagegeld in der PKV automatisch enthalten?

Nein. Krankentagegeld ist eine eigenständige Absicherung. Beginn und Höhe müssen zu Ihren Rücklagen und Ihrem Einkommen passen. Auch in der freiwilligen GKV besteht für Selbstständige grundsätzlich kein automatischer Krankengeldanspruch; dort kann ein gesetzlicher Anspruch ab der siebten Woche gewählt oder ein Wahltarif abgeschlossen werden.

Welche Einnahmen zählen für meinen freiwilligen GKV-Beitrag?

Neben dem Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit können weitere Einnahmen einbezogen werden, etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die Beitragsfestsetzung Ihrer Krankenkasse. 2026 werden Beiträge höchstens bis 5.812,50 Euro monatlich berechnet; die Mindestbemessungsgrundlage beträgt 1.318,33 Euro. Für 2027 nennt der Referentenentwurf vorläufig 6.375 Euro als monatliche Beitragsbemessungsgrenze und 1.376,67 Euro als rechnerische Mindestbemessungsgrundlage.

Quellennachweise

Passt Ihre Krankenversicherung zu Ihrem Geschäftsmodell?

Wir betrachten Ihre Absicherung, Ihre Rücklagen und Ihren Bedarf bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemeinsam. Die Beratung kann zu einer PKV führen – oder zeigen, dass die freiwillige GKV für Sie die bessere Grundlage bleibt.

Ich unterstütze Sie dabei, die Unterschiede verständlich zu bewerten. Jan Brandstein, unabhängiger Versicherungsmakler in München – Beratung bundesweit online. Seit 2002 im Versicherungsbereich, seit 2008 auf die private Krankenversicherung spezialisiert und seit 2021 als unabhängiger Versicherungsmakler tätig.

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Jan Brandstein · Stand: September 2026. Allgemeine Orientierung; maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Regelungen und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.